Unsere Leistungen

Im Gewerk Blitzschutz bieten wir Ihnen einen Fullservice oder Sie wählen einfach aus unseren einzelnen Leistungen die Passende aus. Ob die Überprüfung des Blitzschutzsystems ansteht, eine Instandsetzung auf Grundlage eines unserer Prüfberichte oder eines Fremdprüfberichtes durchgeführt werden muss oder eine Neuanlage installiert werden soll. Wir unterstützen Sie von Beginn an mit der Expertise unserer VertriebsmitarbeiterInnen, ProjektleiterInnen und Blitzschutzfachkräfte bei der Umsetzung Ihres Vorhabens. Wir sorgen dafür, dass Ihre Immobilie gemäß den geltenden Normen, Verordnungen und Gesetze geschützt ist.

Um Mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren, klicken Sie auf einen der untenstehenden Icons.

POtentialausgleich

Überspannungsschutz

Äusseres blitzschutzsystem

POTENTIALAUSGLEICH

POTENTIALAUSGLEICH

Überprüfung und Instandsetzung des Potentialausgleiches.

Unabhängig davon, ob eine Immobilie ein äußeres Blitzschutzsystem aufweist oder nicht, ist die Instandhaltung des Schutzpotentialausgleiches im Energiewirtschaftsgesetz §49 und in der DIN VDE 0100-410:2007-06 festgeschrieben. Dieser bildet die leitende Verbindung zwischen der Erdungsanlage und allen ins Gebäude geführten leitfähigen Teilen, wie beispielsweise der Wasser- oder Gasleitung und garantiert den Personenschutz in der Immobilie. Denn oftmals kommt der Blitz nicht von oben, sondern von unten. Schlägt ein Blitz beispielsweise nicht direkt in eine Immobilie ein, breitet sich der Blitzstrom ringförmig im Erdreich aus und kann somit durch die Versorgungsleitungen nach innen gelangen. Wird der Blitzstrom nicht durch den ordnungsgemäßen Schutzpotential-ausgleich abgeleitet, breitet er sich unkontrolliert im gesamten Gebäude aus. Verfügt ein Objekt über ein äußeres Blitzschutzsystem muss der Potentialausgleich, ebenso wie der Überspannungsschutz, bei der turnusmäßigen Überprüfung nach DIN EN 62305-3 und VDE 0185-305-3, Bestandteil der Prüfung sein. Wir unterstützen Sie hierbei jederzeit gerne!

ÜBERSPANNUNGSSCHUTZ

ÜBERSPANNUNGS-SCHUTZ

Überprüfung und Instandsetzung des Überspannungsschutzes.

Bei Neubauten ist die fachgerechte Installation von Überspannungsschutzgeräten in der Elektrohauptverteilung bereits seit Oktober 2016 Pflicht. Gerade hinsichtlich des zunehmenden Anteiles an Hauselektronik und Sensorik ist der Schutz dieser Bestandteile eine immer größere Herausforderung in Zeiten des Klimawandels und den damit verbundenen, häufigeren Blitzentladungen. Doch es reicht schon eine versehentliche Fehlschaltung des Versorgers, um eine Überspannungsspitze durch das Netz jagen zu lassen. Die ordnungsgemäße Absicherung Ihrer Haupt- und Unterverteilungen, mittels Grob- und Mittelschutz, ist unser Anliegen!

ÄUSSERES BLITZSCHUTZSYSTEM

ÄUSSERES BLITZSCHUTZSYSTEM

Überprüfung und Instandsetzung des äußeren Blitzschutzsystems.

Das äußere Blitzschutzsystem besteht aus der Auffang-, Ableit- und Erdungseinrichtung und dient dazu, im Falle eines direkten Blitzeinschlages, den Blitzstrom einzufangen und anschließend kontrolliert abzuleiten. Funktioniert nur ein Bestandteil dieser Einrichtung nicht, wird der Blitz beispielsweise eingefangen, kann aber nicht abgeleitet werden, was im schlimmsten Falle zu einem unkontrollierten Überschlag ins Gebäude und damit zu einem Personenschaden führen kann. Umso wichtiger ist die regelmäßige Überprüfung des Blitzschutzsystems nach DIN EN 62305-3 und VDE 0185-305-3. Die Prüfungsintervalle haben wir Ihnen untenstehend aufgelistet. Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot zur Instandsetzung.

Blitzschutz-Klasse

I und II

III und IV

Sichtprüfung

1 Jahr

2 Jahre

Umfassende Prüfung

2 Jahre

4 Jahre

Umfassende Prüfung kritischer Systeme

1 Jahr

1 Jahr